Immobilien in St. Anton am Arlberg

Angebotspreise, Freizeitwohnsitz-Regeln und Abgaben – mit Daten von CASAFARI Area Insights, Stand Oktober 2026.

Eigentumswohnungen in St. Anton am Arlberg werden im 3. Quartal 2026 im Schnitt zu einem Angebotspreis von 9.350,3 €/m² inseriert (CASAFARI Area Insights, Angebotspreise aus indexierten Inseraten ohne Ausreißer, Stand 23. Oktober 2026), was einem Rückgang von 12,7 % gegenüber dem 3. Quartal 2025 entspricht. Häuser liegen bei durchschnittlich 11.961,2 €/m² Angebotspreis auf dünner Datenbasis. Der Markt ist klein, hochpreisig und streng reguliert: Wer kaufen möchte, muss vorab klären, ob ein Hauptwohnsitz, ein bereits gewidmeter Freizeitwohnsitz oder eine touristische Nutzung rechtlich möglich ist.

Wer auf einem österreichischen Immobilienportal nach dem Stanzertal sucht, stößt bisweilen auf eine Zeile, die unscheinbar wirkt: „Apartmenthaus mit Freizeitwohnsitzwidmung – eine Seltenheit“. Für Ortsfremde klingt das nach gewöhnlicher Maklerprosa. Wer das Tiroler Grundverkehrsrecht kennt, weiß hingegen, dass genau diese Widmung am Arlberg über Zulässigkeit und Wert einer Transaktion entscheidet. In St. Anton kauft man nicht bloß Quadratmeter in Liftnähe, sondern immer auch einen genau definierten rechtlichen Status.

Was kosten Wohnungen in St. Anton am Arlberg?

Der durchschnittliche Angebotspreis für Eigentumswohnungen in St. Anton am Arlberg liegt im 3. Quartal 2026 bei 9.350,3 €/m², ein Minus von 12,7 % gegenüber den 10.714,3 €/m² im 3. Quartal 2025 (Quelle: CASAFARI Area Insights, Location-ID 3697517, abgefragt am 23. Oktober 2026). Wichtig für die Einordnung vor jedem Notartermin: Bei den in diesem Leitfaden genannten Zahlen aus CASAFARI Area Insights handelt es sich um Angebotspreise aus indexierten Inseraten ohne statistische Ausreißer, nicht um verbücherte Kaufpreise aus dem Grundbuch.

Da in einer kleinen Berggemeinde pro Quartal nur wenige Objekte auf den Markt kommen, empfiehlt sich der Blick auf die geglätteten Jahresdurchschnitte der Angebotspreise: Im Jahr 2024 lagen Eigentumswohnungen im Mittel der Quartale bei rund 11.822,9 €/m², im Jahr 2025 bei rund 10.666,8 €/m² und in den ersten drei Quartalen 2026 bei durchschnittlich 10.427,0 €/m² (CASAFARI Area Insights, berechnet aus der Quartalsreihe).

Ein einzelnes Quartal allein hat in einem so engen Markt wenig Aussagekraft. Im 1. Quartal 2026 sprang der durchschnittliche Angebotspreis auf 12.245,7 €/m², um im 2. Quartal 2026 auf 9.685,0 €/m² nachzugeben (CASAFARI Area Insights). Das ist keine plötzliche Preisschwankung des gesamten Ortes, sondern ein klassischer Zusammensetzungseffekt: Kommt ein einzelnes hochpreisiges Penthouse neu in die Vermarktung oder wird es herausgenommen, verschiebt sich der Mittelwert sofort.

Wer die laufende Preisentwicklung selbst prüfen möchte, findet die aktuellen Reihen in Area Insights (Gebietsübersicht) mit den Angebotspreisen für St. Anton am Arlberg unter dem Pfad Austria › Tirol › Landeck (Location-ID 3697517).

Wo liegt St. Anton am Arlberg – und warum ist der Markt so eng?

St. Anton am Arlberg liegt im hintersten Stanzertal auf 1.304 Metern Seehöhe im Tiroler Bezirk Landeck, unmittelbar an der Landesgrenze zu Vorarlberg. Die Gemeinde gliedert sich in die Ortsteile St. Anton, St. Jakob und das hochgelegene St. Christoph. Anders als viele schwer erreichbare Alpentäler verfügt der Ort über einen eigenen Bahnhof an der Arlbergbahn mit direkten Railjet-Verbindungen zwischen Zürich, Wien und Budapest sowie über den direkten Anschluss an die Arlberg Schnellstraße S16 und den Arlbergtunnel.

Als Tiroler Tor zum zusammenhängenden Skigebiet Ski Arlberg – verbunden mit Lech, Zürs, Stuben und Warth-Schröcken, mit Liftanlagen bis auf 2.811 Meter und 1.507 Metern Höhendifferenz – gilt die Gemeinde seit der Ära von Skipionier Hannes Schneider als „Wiege des alpinen Skilaufs“ und war 2001 Austragungsort der Alpinen Skiweltmeisterschaften.

Dem weltweiten Ruf steht eine extreme topografische Enge gegenüber. Von den 165,8 km² Gemeindefläche sind laut dem Regionsprofil Statistik 2025 des Landes Tirol für St. Anton am Arlberg (Stand 2025) lediglich 4,8 km² Dauersiedlungsraum. Das entspricht einem Anteil von nur 2,9 %, verglichen mit 7,3 % im gesamten Bezirk Landeck und 12,9 % im Landesdurchschnitt von Tirol. Zwischen steilen Lawinenhängen, der Rosanna und der Bahntrasse lässt sich Bauland physisch kaum vermehren.

Wie haben sich die Preise seit 2023 entwickelt?

Betrachtet man die Entwicklung der Angebotspreise für Eigentumswohnungen seit dem 4. Quartal 2023 – dem ersten Quartal mit belastbarer Datenabdeckung in CASAFARI Area Insights –, zeigt sich ein Rückgang von 12.718,2 €/m² (Q4 2023) auf 9.350,3 €/m² im 3. Quartal 2026, was einem Minus von 26,5 % entspricht (frühere Werte aus Q1 bis Q3 2023 beruhen auf dünner Abdeckung und bleiben daher außer Betracht). Verkäufer, die in den Hochpreisjahren sehr ambitionierte Vorstellungen hatten, passen ihre Angebotspreise schrittweise an.

Bei Einfamilienhäusern und Chalets lag der durchschnittliche Angebotspreis im 3. Quartal 2026 bei 11.961,2 €/m² gegenüber 12.117,5 €/m² im 3. Quartal 2025, ein leichter Rückgang von 1,3 % (CASAFARI Area Insights, Stand 23. Oktober 2026). Da Häuser in St. Anton noch seltener inseriert werden als Wohnungen, ist diese Zeitreihe sehr dünn und volatil; seit 2025 bewegen sich die Angebotspreise grob im Korridor zwischen 11.000 und 13.500 €/m², während der Wert aus dem 4. Quartal 2023 (20.438,0 €/m²) als einzelner statistischer Ausreißer auf schmaler Basis zu werten ist.

Bemerkenswert ist, dass der Markt am Arlberg damit gegen den gesamtösterreichischen Trend läuft. Während der Wohnimmobilienpreisindex der OeNB für Österreich ohne Wien im 2. Quartal 2026 auf 266,2 Punkte stieg und damit um 4,2 % über dem Vorjahresquartal lag (Österreich gesamt: 274,0 Punkte, +3,6 %), korrigiert der Ferienimmobilienmarkt am Arlberg zeitverzögert. Auch die Marktliquidität im Oberland war zuletzt gedämpft: Im gesamten Bezirk Landeck wurden im Jahr 2025 laut dem RE/MAX ImmoSpiegel Eigentumswohnungsmarkt 2025 (basierend auf IMMOunited-Grundbuchdaten) nur 125 Wohnungsverkäufe verbüchert – ein Rückgang um 14,4 % gegenüber 2024 und ein Zehnjahrestief, während Tirol insgesamt 2025 bei den Verbücherungen bereits wieder um 11,9 % auf 4.132 Transaktionen zulegte. Wie sich diese Schere in anderen Landesteilen darstellt, zeigen unsere Analysen zu den Trends auf dem Wohnungsmarkt in Österreich.

Wie teuer ist St. Anton im Vergleich zum Bezirk Landeck und zu Tirol?

Setzt man das Preisniveau von St. Anton in Relation zum regionalen Umfeld, wird die Sonderstellung des Skiorts deutlich – auch wenn man dabei zwei unterschiedliche Messgrößen nebeneinanderlegt:

Region Preis je m² Messgröße und Zeitraum Quelle
St. Anton am Arlberg 9.350,3 €/m² Durchschnittlicher Angebotspreis Wohnungen, Q3 2026 CASAFARI Area Insights (23.10.2026)
Bezirk Landeck 3.844 €/m² Verbücherte Kaufpreise Wohnungen (Ø 318.941 € je Wohnung), Jahr 2025 RE/MAX ImmoSpiegel 2025 (IMMOunited)
Bundesland Tirol 4.869 €/m² Verbücherte Kaufpreise Wohnungen (Ø 325.539 € je Wohnung, +7,7 % ggü. 2024), Jahr 2025 RE/MAX ImmoSpiegel 2025 (IMMOunited)

Der direkte Vergleich erfordert methodische Sorgfalt: In St. Anton betrachten wir Angebotspreise aus dem 3. Quartal 2026, für den Bezirk Landeck und das Land Tirol hingegen tatsächlich im Grundbuch durchgeführte Verbücherungen des Jahres 2025. Dennoch beschreibt das Verhältnis vom Zwei- bis Zweieinhalbfachen eine realistische Größenordnung. Der Aufschlag erklärt sich nicht allein durch den Ortsnamen, sondern durch die Beschaffenheit des knappen Angebots: Was in St. Anton inseriert wird, verfügt häufig über hochpreisige Ausstattungen im Chalet-Stil, unmittelbare Nähe zu den Bergbahnen oder eine rechtlich abgesicherte Sonderwidmung.

Für Eigentümer und Berater bedeutet das: Ein pauschaler Bezirks- oder Gemeindeschnitt reicht für die Preisfindung nicht aus. Mit den Werkzeugen für Bewertungen, Comparables und Marktstudie lassen sich konkrete Vergleichsobjekte im Stanzertal nach Lage, Zustand und Flächenkategorie direkt gegenüberstellen.

Warum gibt es mehr Wohnungen, aber weniger Einwohner?

Ein Blick in die amtliche Gemeindestatistik offenbart das zentrale Paradoxon von St. Anton am Arlberg. Am 1. Jänner 2025 zählte die Gemeinde laut Statistik Austria (ausgewiesen im Regionsprofil Statistik 2025 des Landes Tirol) genau 2.319 Einwohner, davon 1.682 im Ortsteil St. Anton und 637 in St. Jakob; im Jahr 2001 waren es noch 2.523 Einwohner (−8,1 %). Noch deutlicher fällt der 20-Jahres-Vergleich aus: Wie der ORF Tirol zum Bevölkerungsrückgang in St. Anton unter Berufung auf Statistik Austria berichtete, sank die Einwohnerzahl zwischen 2005 (2.838 Personen) und Anfang 2025 (2.322 Personen laut dieser Stichtagsauswertung) um 18,2 % – der stärkste prozentuelle Bevölkerungsrückgang aller Tiroler Gemeinden.

Gleichzeitig wurde kräftig gebaut. Das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) der Statistik Austria weist im Regionsprofil 2025 des Landes Tirol für das Jahr 2025 insgesamt 2.119 Wohnungen in St. Anton aus, gegenüber 1.329 Wohnungen im Jahr 2001. Während die Bevölkerung schrumpfte, wuchs der Wohnungsbestand also um 59,4 %. Laut der Gemeindebroschüre „St. Anton in Zahlen“ (Gemeinde St. Anton am Arlberg, undatiert, ca. 2019–2021) dienten von damals 1.884 erfassten Wohnungen nur 987 (52,4 %) als Hauptwohnsitz.

Rund die Hälfte aller Wohnungen im Ort ist demnach kein Hauptwohnsitz. Diese Lücke verteilt sich auf altrechtlich gewidmete Freizeitwohnsitze, touristisch bewirtschaftete Apartments, Personalunterkünfte für die Hotellerie sowie temporären Leerstand. Für junge einheimische Familien hat diese Entwicklung zur Folge, dass Wohnraum im Tal kaum noch erschwinglich ist – genau dieser Befund bildet den politischen Hintergrund für die strengen Tiroler Boden- und Raumordnungsgesetze.

Darf man in St. Anton überhaupt einen Freizeitwohnsitz kaufen?

Für Kaufinteressenten aus Wien, Innsbruck, Vorarlberg oder dem benachbarten Ausland ist dies die entscheidende Frage vor jeder Besichtigung. Im Tiroler Landesrecht ist der Begriff „Freizeitwohnsitz“ streng vom bloßen melderechtlichen „Zweitwohnsitz“ zu trennen. Ein Freizeitwohnsitz liegt nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) vor, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dient, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien oder des Wochenendes verwendet wird.

Wer in Tirol ein bebautes Grundstück oder eine Eigentumswohnung erwirbt, muss nach § 11 im Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 im RIS (TGVG, konsolidierte Fassung vom 20. Oktober 2026) schriftlich erklären, dass durch den Rechtserwerb kein neuer Freizeitwohnsitz geschaffen wird. Diese Erklärung ist kein bloßer Formalakt: Wer eine Wohnung ohne entsprechende Widmung als Feriendomizil nutzt oder einen Hauptwohnsitz nur zum Schein anmeldet, ohne dort tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt zu führen, begeht eine Verwaltungsübertretung. § 36 TGVG sieht hierfür Geldstrafen von bis zu 80.000 € vor; im äußersten Fall kann die Behörde die Nutzung untersagen und die Zwangsversteigerung der Liegenschaft einleiten.

Für einen rechtssicheren Kauf in St. Anton am Arlberg kommen daher nur drei Wege in Betracht:

  1. Tatsächlicher Hauptwohnsitz: Sie verlegen Ihren echten Lebensmittelpunkt (Beruf, Familie, gesellschaftliches Leben) ganzjährig nach St. Anton.
  2. Kauf eines bestehenden Freizeitwohnsitzes: Sie erwerben ein Objekt, das bereits rechtskräftig im Freizeitwohnsitzverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist. Ob in einer Gemeinde überhaupt noch neue Freizeitwohnsitzwidmungen erteilt werden dürften, ist vorab beim Bauamt der Gemeinde St. Anton zu erfragen; realistisch verfügbar sind am Markt fast ausschließlich Altbestände mit bestehender Widmung.
  3. Touristische Nutzung (Betreibermodell): Sie kaufen ein entsprechend gewidmetes Apartment, das gewerblich über einen Betreiber an wechselnde Urlaubsgäste vermietet wird.

Für ausländische Käufer regelt das Tiroler Grundverkehrsgesetz (Fassung vom 20. Oktober 2026) den Zugang eindeutig nach Staatsbürgerschaft: Staatsangehörige der EU und des EWR – also etwa Käufer aus Deutschland – sind österreichischen Staatsbürgern rechtlich gleichgestellt, müssen diese Eigenschaft im Grundverkehrsverfahren jedoch formell nachweisen. Für sie gelten exakt dieselben strengen Schranken bei Freizeitwohnsitzen wie für Inländer. Staatsangehörige von Drittstaaten – wozu auch Käufer aus der Schweiz und aus Großbritannien zählen – benötigen für den Immobilienerwerb zusätzlich eine ausdrückliche grundverkehrsbehördliche Genehmigung nach § 12 TGVG.

Vor Unterzeichnung eines Kaufanbots sollten ein mit dem Tiroler Recht vertrauter Notar oder Rechtsanwalt zwingend den Auszug aus dem Freizeitwohnsitzverzeichnis, den Flächenwidmungsplan und den ursprünglichen Baubescheid beim Gemeindeamt prüfen.

Welche Abgaben und Nebenkosten kommen auf Eigentümer zu?

Wer rechtmäßig einen gewidmeten Freizeitwohnsitz besitzt, unterliegt der jährlichen Abgabenpflicht nach dem Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz im RIS (TFLAG, konsolidierte Fassung vom 15. Oktober 2026). Nach § 4 TFLAG handelt es sich um eine jährliche Gemeindeabgabe, die in sieben Stufen nach der Nutzfläche der Wohnung bemessen wird und vom Eigentümer jeweils bis zum 30. April im Wege der Selbstbemessung an die Gemeinde zu entrichten ist.

Mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 2. Dezember 2025 wurden die gesetzlichen Mindest- und Höchstbeträge dieser Abgabe mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2026 an den Verbraucherpreisindex angepasst, worüber das Schreiben zur Anpassung der Freizeitwohnsitzabgabe ab 2026 (Gemeindeverband Tirol) informiert. Den Gemeinden steht es frei, ihre bestehenden Hebesätze anzupassen; welche konkreten Tarife die Gemeinde St. Anton am Arlberg aktuell anwendet, ist direkt beim Gemeindeamt zu erfragen. Wichtig ist der rechtliche Grundsatz, auf den auch das Merkblatt der Gemeinde St. Anton zur Freizeitwohnsitzabgabe ausdrücklich hinweist: Die bloße Entrichtung der Freizeitwohnsitzabgabe legalisiert niemals einen baurechtlich oder grundverkehrsrechtlich illegalen Freizeitwohnsitz.

Ergänzend gilt in Tirol seit dem 1. Jänner 2023 die gesetzliche Leerstandsabgabe nach dem TFLAG (Fassung vom 15. Oktober 2026): Für Wohnungen, die über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht als Wohnsitz verwendet werden, ist eine monatliche Abgabe nach Nutzfläche zu entrichten. Eine Doppelbelastung ist gesetzlich ausgeschlossen – für dasselbe Objekt fallen niemals Freizeitwohnsitzabgabe und Leerstandsabgabe gleichzeitig an.

Bei Wohnungen mit touristischer Widmung sollten Käufer vorab prüfen, ob die geplante Vermietung widmungskonform nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz erfolgt und welche vertraglichen Bindungen mit einer Betreibergesellschaft bestehen, insbesondere hinsichtlich der Ertragsverteilung und eventueller Eigennutzungstage.

Wer kauft in St. Anton – und was sucht er?

Auf der Nachfrageseite begegnen sich im hintersten Stanzertal drei sehr unterschiedliche Käufergruppen mit jeweils eigenen Anforderungen:

  • Einheimische Familien und Nachkommen: Sie suchen ganzjährig nutzbaren Wohnraum als Hauptwohnsitz oder übernehmen Liegenschaften im Erbweg, stoßen bei Zukäufen am freien Markt jedoch zunehmend an die Grenzen des hohen Preisniveaus.
  • Käufer eines legalen Feriendomizils: Vermögende Interessenten aus Wien, Innsbruck, Vorarlberg sowie aus dem europäischen Ausland, die gezielt nach den raren Bestandsimmobilien mit aufrechter Freizeitwohnsitzwidmung oder einem rechtmäßigen Hauptwohnsitz am Arlberg suchen.
  • Anleger im Betreibermodell: Käufer, die Kapital in touristisch gewidmete Apartments oder Hotelbeteiligungen investieren, bei denen die laufende Vermietung über einen gewerblichen Betreiber organisiert ist.

Den größten Einfluss auf den Quadratmeterpreis hat neben einer bestehenden Freizeitwohnsitzwidmung die Mikrolage im Tal: Unmittelbare fußläufige Distanz zur Galzigbahn oder zur Nassereinbahn, echte Ski-in/Ski-out-Anbindung sowie modernisierte Bestandsobjekte im alpinen Chalet-Standard erzielen im Angebot deutliche Aufschläge gegenüber Lagen entlang der Durchzugsstraße.

Makler und Bauträger im Tiroler Oberland nutzen die Immobiliensuche (Property Sourcing) für den gesamten Angebotsbestand, um neu hinzukommende Inserate am Arlberg lückenlos im Blick zu behalten und Dubletten über verschiedene Plattformen hinweg zusammenzuführen.

Wie prüft man eine konkrete Immobilie in St. Anton mit Daten?

In einem Markt mit lediglich 2.119 Wohnungen (Statistik Austria, 2025) und wenigen Transaktionen pro Jahr entscheidet die saubere Datenarbeit über den Erfolg einer Verhandlung. Ein bewährter Ablauf für Käufer, Eigentümer und Immobilienprofis umfasst drei Schritte:

  1. Ortsniveau einordnen: Prüfen Sie in Area Insights die Quartalsreihe der Angebotspreise für St. Anton am Arlberg (Location-ID 3697517), um das aktuelle Mittel von 9.350,3 €/m² (Q3 2026) und die jüngste Entwicklung als Ausgangspunkt festzuhalten.
  2. Einzelobjekt abgleichen: Ziehen Sie über Comparables gezielt jene Angebote und historischen Marktdaten im Stanzertal heran, die in Größe, Baujahr, Lage zur Bergbahn und rechtlicher Widmung tatsächlich mit Ihrer Immobilie vergleichbar sind.
  3. Orientierungswert für Eigentümer: Wer einen Verkauf in Erwägung zieht, kann eine Online-Immobilienbewertung als erste Orientierung nutzen und darauf aufbauend mit einem örtlichen Sachverständigen oder Makler die Feinbewertung vornehmen.

Für Banken, Bewerter und datengetriebene Teams, die diese Marktdaten direkt in eigene Analysewerkzeuge einbinden möchten, stehen alle Zeitreihen und Vergleichsdaten über unsere Schnittstellen bereit: Details bieten die Beschreibungen zu Area Insights in der API-Dokumentation (auf Englisch) sowie zu Comparables und Bewertung in der API-Dokumentation (auf Englisch). Ebenso lassen sich die Abfragen über Casafari MCP für Immobiliendaten im KI-Agenten direkt in interne Arbeitsabläufe integrieren.

Wenn Sie eine Immobilie am Arlberg prüfen oder eine fundierte Bewertung im Bezirk Landeck vorbereiten möchten, können Sie sich jederzeit in die Area Insights (Gebietsübersicht) mit den Angebotspreisen für St. Anton am Arlberg vertiefen oder direkt ein Konto auf platform.casafari.com anlegen, um auf die vollständigen Marktdaten zuzugreifen.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Eigentumswohnung in St. Anton am Arlberg 2026?

Im 3. Quartal 2026 liegt der durchschnittliche Angebotspreis für Eigentumswohnungen in St. Anton am Arlberg bei 9.350,3 €/m² (Quelle: CASAFARI Area Insights, indexierte Inserate ohne Ausreißer, abgefragt am 23. Oktober 2026). Das entspricht einem Rückgang von 12,7 % gegenüber dem 3. Quartal 2025 (10.714,3 €/m²), während der geglättete Jahresdurchschnitt 2025 bei rund 10.666,8 €/m² lag. Da es sich um Angebotspreise und nicht um verbücherte Kaufpreise handelt, wird eine Wohnung mit 80 m² im Schnitt um rund 748.000 € inseriert, in direkten Ski-in/Ski-out-Lagen auch deutlich darüber.

Darf ich in St. Anton am Arlberg einen Freizeitwohnsitz kaufen?

Ein Kauf zur privaten Feriennutzung ist nur dann legal möglich, wenn die Immobilie bereits rechtskräftig als Freizeitwohnsitz gewidmet und im Freizeitwohnsitzverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist. Beim regulären Immobilienerwerb müssen Käufer nach § 11 Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 (RIS, Fassung vom 20. Oktober 2026) schriftlich erklären, keinen neuen Freizeitwohnsitz zu begründen. Wer ein Objekt ohne entsprechende Widmung als Feriendomizil nutzt, riskiert nach § 36 TGVG Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 €; den genauen Widmungsstatus klärt vorab das Bauamt der Gemeinde.

Können Deutsche, Schweizer oder Briten in Tirol eine Immobilie kaufen?

Deutsche Staatsbürger sowie andere Bürger der EU und des EWR sind nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 (RIS, konsolidierte Fassung vom 20. Oktober 2026) österreichischen Käufern rechtlich gleichgestellt, müssen ihre Staatsangehörigkeit im Verfahren jedoch nachweisen. Für sie gelten bei Freizeitwohnsitzen exakt dieselben gesetzlichen Einschränkungen wie für Österreicher. Käufer aus der Schweiz und aus Großbritannien gelten als Drittstaatsangehörige und benötigen für den Eigentumserwerb eine ausdrückliche Genehmigung der Grundverkehrsbehörde nach § 12 TGVG.

Wie hoch ist die Freizeitwohnsitzabgabe in St. Anton am Arlberg?

Nach § 4 des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes (TFLAG, Fassung vom 15. Oktober 2026) hebt die Gemeinde für rechtmäßige Freizeitwohnsitze eine jährliche Abgabe in sieben Stufen nach Nutzfläche ein, die bis zum 30. April selbst zu bemessen ist. Mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 2. Dezember 2025 wurden die gesetzlichen Mindest- und Höchstbeträge ab 1. Jänner 2026 an den Verbraucherpreisindex angepasst (Gemeindeverband Tirol). Den aktuell gültigen Tarif der Gemeinde St. Anton erfragen Eigentümer direkt beim Gemeindeamt; die Zahlung der Abgabe legalisiert jedoch niemals einen unzulässigen Freizeitwohnsitz.

Sinken die Immobilienpreise am Arlberg?

Die durchschnittlichen Angebotspreise für Eigentumswohnungen in St. Anton am Arlberg liegen im 3. Quartal 2026 mit 9.350,3 €/m² um 26,5 % unter dem Wert des 4. Quartals 2023 (12.718,2 €/m²) und 12,7 % unter dem Vorjahresquartal (CASAFARI Area Insights, Stand 23. Oktober 2026). Damit entwickelt sich der Ferienort gegenläufig zum Wohnimmobilienpreisindex der OeNB für Österreich ohne Wien, der im 2. Quartal 2026 im Jahresvergleich um 4,2 % gestiegen ist. Da der Markt in St. Anton sehr klein ist und einzelne hochpreisige Inserate die Quartalswerte stark bewegen, zeigen die Jahresdurchschnitte (2024: rund 11.822,9 €/m², 2025: rund 10.666,8 €/m²) eine geordnete Preisanpassung nach dem Hoch von 2022.

Welche Nebenkosten fallen beim Wohnungskauf in Tirol an?

Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Erwerber in Österreich die gesetzliche Grunderwerbsteuer, die gerichtliche Eintragungsgebühr für das Grundbuch, die Kosten für die Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung durch einen Notar oder Rechtsanwalt sowie bei Maklerbeteiligung die Maklerprovision zuzüglich Umsatzsteuer einplanen. Vor Vertragsunterzeichnung sollten die exakt anwendbaren Gebührensätze und Befreiungsbestimmungen mit dem vertragserrichtenden Notar oder Rechtsanwalt geprüft werden. Im laufenden Betrieb kommen neben den Hausbetriebskosten je nach Nutzungsart die jährliche Freizeitwohnsitzabgabe oder – bei einer Nichtnutzung als Wohnsitz von mindestens sechs Monaten – die monatliche Leerstandsabgabe nach dem TFLAG hinzu.